Allgemeine Ausbildungs- und Geschäftsbedingungen

 

  • 1. Ausbildung:

Ein Vertrag kommt erst durch die Bestätigung von 1Step2Help zustande. 1Step2Help verpflichtet sich zur Durchführung des Unterrichts gem. des Vertragszweckes, für die Beschaffung von eventuellen Praktikumsplätzen ist der Teilnehmende genauso selbst zuständig, wie für den Abschluss einer Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung. Kosten für Fachliteratur, Lernmittel sowie Arbeitskleidung während der Praktika trägt der Teilnehmende. Der Teilnehmende sichert zu, die Voraussetzungen zur Teilnahme an den Lehrgängen zu erfüllen. Der Teilnehmende wurde darauf hingewiesen, dass bei Wegfall der Voraussetzungen eine Zulassung zum Lehrgang oder zur Prüfung voraussichtlich nicht erfolgen kann.

 

  • 2. Zahlung der Lehrgangsgebühren:

Sollten für einen Lehrgang Anmeldegebühren erhoben werden sind diese spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum zu entrichten. Die Lehrgangsgebühren müssen spätestens am ersten Schulungstag vor Lehrgangsbeginn vollständig in Bar oder per Banküberweisung entrichten sein, wobei für die Rechtzeitigkeit die Gutschrift auf dem Empfängerkonto maßgeblich ist. Der Teilnehmende hat die Lehrgangsgebühr auch dann zu zahlen, wenn er nicht erscheint, nicht zur Prüfung zugelassen wird oder diese nicht besteht.

 

  • 3. Rücktritt des Anmelders:

Sofern der Teilnehmende vor Beginn des Lehrganges von dem Ausbildungsvertrag zurücktritt wird ein pauschalierter Schadensersatz in folgender Höhe erhoben:

 

3.1:            30. bis 15. Tage oder früher vor Lehrgangsbeginn: 20 % der Lehrgangsgebühren

3.2:            14. bis 8. Tage vor Lehrgangsbeginn: 50 % der Lehrgangsgebühren

3.3:            7. bis 0 Tage vor Lehrgangsbeginn: 100 % der Lehrgangsgebühren

 

Dem Teilnehmenden ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als obige Pauschale. Für geförderte Teilnehmer, die eine nach dem SGB III anerkannte Maßnahme besuchen, gilt eine Kündigungsfrist von sechs Wochen erstmals zum Ende der ersten drei Monate, sodann jeweils zum Ende der nächsten 3 Monate, ein kostenfreies Rücktrittsrecht bei Nichtförderung nach dem SGB sowie ein allgemeines Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss, längstens jedoch bis zum Beginn der Maßnahme.

 

  • 4. Kündigung des Anmelders:

Am Beginn des ersten Lehrgangstages kann dieser Vertrag durch den Anmelder nur durch Kündigung aus wichtigem Grund gem. § 626 BGB beendet werden. Erfolgt die Kündigung des Anmelders wegen eines Umstandes, den 1Step2Help nicht zu vertreten hat, bleibt der Anmelder zur Zahlung der vollständigen Lehrgangsgebühren verpflichtet.

 

  • 5. Rücktritt/Kündigung/Verschiebung seitens 1Step2Help:

5.1:            1Step2Help ist berechtigt, bei ungenügender Teilnehmerzahl von diesem Vertrag zurückzutreten oder den Lehrgangstermin zu verschieben. Im Falle des Rücktritts werden dem Anmelder die gezahlten Gebühren erstattet, darüber hinaus gehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

5.2:            1Step2Help kann diesen Vertrag außerordentlich aus im Verhalten des Teilnehmende liegenden Gründen kündigen, insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung, die Gegenstand dieses Vertrages ist. 1Step2Help kann diesen Vertrag auch außerordentlich kündigen, wenn im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung eine Lastschrift nicht zur Einlösung gelangt oder aber der Anmelder mit seiner Zahlungsverpflichtung aus Ziff. 3 länger als 14 Tage in Verzug gerät. In obigen Fällen bleibt der Teilnehmende zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr verpflichtet.

5.3:            Falls Ausbildungsstunden aus wichtigem Grund, insbesondere der Verhinderung eines Dozenten, nicht stattfinden können, benennt 1Step2Help einen Ausweichtermin. Weiterführende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

 

  • 6. Unterrichtsversäumnisse:

Unterrichtsversäumnisse des Teilnehmenden, auch durch Schwangerschaft, Krankheit oder anderen von diesem nicht zu vertretenden Gründen dürfen nicht auftreten. Ggf. ist der Unterricht in Absprache mit der Schulleitung auf eigene Kosten nachzuholen.

 

  • 7. Haftung:

1Step2Help haftet nur bei Schäden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem theoretischen Ausbildungsablauf stehen, sowie für Schäden, welche durch die Mitarbeiter der 1Step2Help schuldhaft herbeigeführt werden.

 

  • 8. Form:

Änderungen des Vertrages und Nebenabreden sowie Rücktritt und Kündigung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für eine etwaige Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

 

  • 9. Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klausel durch eine Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgrundlagen der Parteien am nächsten kommt.

 

  • 10. Gerichtsstand, Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Östringen. Gerichtsstand ist Karlsruhe